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   OLG Hamm, 23.08.2018 - III-1 Vollz (Ws) 346/18   

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https://dejure.org/2018,54750
OLG Hamm, 23.08.2018 - III-1 Vollz (Ws) 346/18 (https://dejure.org/2018,54750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2018 - III-1 Vollz (Ws) 346/18 (https://dejure.org/2018,54750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2018 - III-1 Vollz (Ws) 346/18 (https://dejure.org/2018,54750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVG NRW § 18 Abs. 2 Nr. 1
    Maßregelvollzug: Lockerungen; Versagung einer Ausführung; Anforderungen an die Begründung von Fluchtgefahr oder Missbrauchsgefahr.

  • rechtsportal.de

    MRVG NRW § 18 Abs. 2 Nr. 1
    Besondere Begründungsanforderungen bei Ablehnung eines begleiteten Ausgangs im Maßregelvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 13 StVK 12/18
  • OLG Hamm, 23.08.2018 - III-1 Vollz (Ws) 346/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungs-perspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungs-perspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.

  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13

    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    Der vorgenannte Zulassungsgrund ist im vorliegenden Verfahren gegeben, da die Strafvollstreckungskammer sich mit ihrer Entscheidung in Widerspruch zu den Grundsätzen setzt, die der Senat - zuletzt mit Beschluss vom 23.04.2018, III-1 Vollz (Ws) 540/17; vgl. auch Senatsbeschluss vom 13.02.2014, III-1 Vollz (Ws) 543/13, BeckRS 2014, 05808) - zu den Anforderungen an die Begründung der Ablehnung von Lockerungen nach § 18 MRVG NW entwickelt hat.

    Nur auf der Rechtsfolgenseite besteht - angesichts der Vielzahl denkbarerer Lockerungen und angesichts der Vielzahl therapeutischer und gefahrenabwehrrechtlicher Gesichtspunkte - ein Ermessen der Vollzugsbehörde (vgl. Senatsbeschluss vom 13.02.2014 - III - 1Vollz (Ws) 543/13 -, BeckRS 2014, 05808).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.
  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    "Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).
  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18
    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).
  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11

    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr;

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

  • BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08

    Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

  • OLG Hamm, 31.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 278/12

    Rechtsgrundlage für die Fesselung eines im Maßregelvollzug befindlichen Probanden

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